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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Vassilios Tsarnavas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 6. August 2004

(Rechtssache T-343/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Vassilios Tsarnavas, wohnhaft in Volos (Griechenland), hat am 6. August 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt N. Lhoëst, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Berufungsbeurteilenden vom 4. August 2003 aufzuheben, mit der die endgültige Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1999 ohne Abänderung festgelegt wurde;

die stillschweigende Entscheidung der Kommission aufzuheben, mit der die vom Kläger am 30. Dezember 2003 gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde;

die Kommission zu verurteilen, ihm eine Entschädigung von 10 000 Euro für den ihm entstandenen immateriellen Schaden zu zahlen;

der Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidung des Berufungsbeurteilenden, die seine Beurteilung für den Zeitraum 1997 - 1999 ohne Abänderung bestätigt. Er verlangt außerdem Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

In Bezug auf seinen Aufhebungsantrag macht der Kläger folgende Klagegründe geltend:

Verfahrensfehler;

offensichtlicher Beurteilungsfehler;

Begründungsmangel;

Ermessensmissbrauch und Mobbing.

In Bezug auf seinen Schadensersatzantrag macht der Kläger geltend, dass die Beurteilung mit einer Verspätung von fast vier Jahren erstellt worden sei, was absolut unzulässig sei. Außerdem sei er einem Mobbing ausgesetzt gewesen. Für den insgesamt erlittenen Schaden verlange er eine Entschädigung, die er nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro schätze.

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