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Klage, eingereicht am 4. Juni 2012 - Cat Media Pty/HABM - Avon Products (RETANEW)

(Rechtssache T-246/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Cat Media Pty Ltd (Warriewood, Australien) (Prozessbevollmächtigter: I. De Freitas, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Avon Products, Inc. (New York, USA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 in der Sache R 740/2011-1 aufzuheben;

dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten der Klägerin im Zusammenhang mit diesem Verfahren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "RETANEW" für Waren der Klasse 3 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. W00884450.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke "ANEW" (Nr. 3531051) für Waren der Klassen 3 und 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung der Anmeldung in vollem Umfang.

Klagegründe:

-    Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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