Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 8. Juni 2023 von ZR gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 29. März 2023 in der Rechtssache T-400/21, ZR/EUIPO

(Rechtssache C-364/23 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: ZR (vertreten durch Rechtsanwältin A. Champetier und Rechtsanwalt S. Rodrigues)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben und seine Anträge für zulässig und begründet zu erklären;

die Entscheidung des EUIPO vom 8. September 2020 über die Ablehnung seines Antrags auf Versetzung zum EUIPO und die Entscheidung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats des EUIPO vom 22. März 2021, mit der die Beschwerde nach Art. 90 Abs. 2 des Beamtenstatuts gegen die Entscheidung vom 8. September 2020 zurückgewiesen wurde, aufzuheben oder, wenn das nicht möglich ist, die Rechtssache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Der Rechtsmittelführer macht geltend, dass das Gericht mit der Zurückweisung der drei in erster Instanz vorgetragenen Klagegründe mehrere Rechtsfehler begangen habe, seine Klagegründe falsch ausgelegt habe, Begründungsfehler begangen und sein Verteidigungsrecht und sein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt sowie Beweise verfälscht oder Feststellungen getroffen habe, die durch das Vorbringen der Parteien nicht gedeckt gewesen seien.

____________