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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 23. September 2008 - Cemex Polska/Kommission

(Rechtssache T-203/07)

(Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Nationaler Plan für die Zuteilung von Emissionszertifikaten in Polen für den Zeitraum 2008 bis 2012 - Entscheidung der Kommission, unter bestimmten Voraussetzungen keine Einwände zu erheben - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die individuelle Aufteilung der Emissionszertifikate - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Cemex Polska sp. z o.o. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Puel und M. Szpunar)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und K. Herrmann)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 1295 final der Kommission vom 26. März 2007 betreffend den von der Republik Polen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelten nationalen Plan für die Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2008 bis 2012

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Cemex Polska sp. z o.o. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 170 vom 21.7.2007.