Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 23. September 2008 - Cemex Polska/Kommission
(Rechtssache T-203/07)
(Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Nationaler Plan für die Zuteilung von Emissionszertifikaten in Polen für den Zeitraum 2008 bis 2012 - Entscheidung der Kommission, unter bestimmten Voraussetzungen keine Einwände zu erheben - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die individuelle Aufteilung der Emissionszertifikate - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Cemex Polska sp. z o.o. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Puel und M. Szpunar)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und K. Herrmann)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 1295 final der Kommission vom 26. März 2007 betreffend den von der Republik Polen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelten nationalen Plan für die Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2008 bis 2012
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Cemex Polska sp. z o.o. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
____________1 - ABl. C 170 vom 21.7.2007.