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Urteil des Gerichts vom 17. April 2024 – Coinbase/EUIPO – Coinbase Global (coinbase)

(Rechtssache T-126/22)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke coinbase – Internationale Registrierung der älteren Wortmarke COINBASE – Internationale Registrierung der älteren Bildmarke coinbase exchange – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Coinbase, Inc. (Oakland, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte A. Nordemann und M. Maier)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch M. Eberl und E. Nicolás Gómez als Bevollmächtigte)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Coinbase Global OÜ (Tallinn, Estland)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 20. Dezember 2021 (Sache R 1097/2021-4).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Coinbase, Inc. trägt die Kosten.

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1     ABl. C 171 vom 25.4.2022.