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Beschluss des Gerichts vom 17. April 2018 – Westbrae Natural/EUIPO – Kaufland Warenhandel (COCONUT DREAM)

(Rechtssache T-65/17)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke COCONUT DREAM – Rücknahme des Widerspruchs – Wegfall des Streitgegenstands – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Westbrae Natural, Inc. (New York, New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: D. McFarland, Barrister)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: S. Hanne)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Kaufland Warenhandel GmbH & Co. KG (Neckarsulm, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. November 2016 (Sache R 182/2016-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Kaufland Warenhandel und Westbrae Natural

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Westbrae Natural, Inc. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

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1     ABl. C 86 vom 20.3.2017.