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Urteil des Gerichts vom 24. Januar 2024 – Dexia Crédit Local/SRB

(Rechtssache T-405/21)1

(Wirtschafts- und Währungsunion – Bankenunion – Einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Kreditinstitute und bestimmte Wertpapierfirmen [SRM] – Einheitlicher Abwicklungsfonds [SRF] – Beschluss des SRB über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge – Begründungspflicht – Gleichbehandlung – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Ermessen des SRB – Einrede der Rechtswidrigkeit – Rechtsgrundlage für die Verordnung [EU] Nr. 806/2014 – Ermessen der Kommission)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Dexia Crédit Local (Paris, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwälte H. Gilliams und J.-M. Gollier)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (vertreten durch J. Kerlin und C. De Falco als Bevollmächtigte im Beistand der Rechtsanwälte H.-G. Kamann, F. Louis und P. Gey sowie der Rechtsanwältin V. Del Pozo Espinosa de los Monteros)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäisches Parlament (vertreten durch J. Etienne und O. Denkov als Bevollmächtigte), Rat der Europäischen Union (vertreten durch E. d’Ursel und A. Westerhof Löfflerová als Bevollmächtigte), Europäische Kommission (vertreten durch D. Triantafyllou und A. Steiblytė als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin, Dexia Crédit Local, die Nichtigerklärung des Beschlusses SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds, soweit er sie betrifft.

Tenor

Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt, soweit er Dexia Crédit Local betrifft.

Die Wirkungen des Beschlusses SRB/ES/2021/22, soweit er Dexia Crédit Local betrifft, werden aufrechterhalten, bis innerhalb einer angemessenen Frist, die sechs Monate ab dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils nicht überschreiten darf, ein neuer Beschluss des SRB in Kraft tritt, mit dem der im Voraus erhobene Beitrag dieses Instituts zum einheitlichen Abwicklungsfonds für den Beitragszeitraum 2021 festgesetzt wird.

Der SRB trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten von Dexia Crédit Local.

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 338 vom 23.8.2021.