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Urteil des Gerichts vom 24. Januar 2024 – Delta Sport Handelskontor/EUIPO – Lego (Baustein eines Spielbaukastens)

(Rechtssache T-537/22)1

(Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen Baustein eines Spielbaukastens darstellt – Nichtigkeitsgrund – Nichterfüllung der Schutzvoraussetzungen – Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002 – Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind – Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die zwangsläufig in ihrer genauen Form und ihren genauen Abmessungen nachgebildet werden müssen, um der Verbindung mit anderen Erzeugnissen zu dienen – Geschmacksmuster, die dem Zweck dienen, den Zusammenbau oder die Verbindung einer Vielzahl von untereinander austauschbaren Erzeugnissen innerhalb eines modularen Systems zu ermöglichen – Art. 8 Abs. 1 bis 3 der Verordnung Nr. 6/2002)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Delta Sport Handelskontor GmbH (Hamburg, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwälte C. Klawitter und L.-E. Appel)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch J. Ivanauskas als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Lego A/S (Billund, Dänemark) (vertreten durch Rechtsanwältin V. von Bomhard und Rechtsanwalt J. Fuhrmann)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 30. Mai 2022 (Sache R 1524/2021-3).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Delta Sport Handelskontor GmbH trägt die Kosten.

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1     ABl. C 418 vom 31.10.2022.