Vorabentscheidungsersuchen der Satversmes tiesa (Lettland), eingereicht am 13. November 2020 – AS „Pilsētas zemes dienests“/Latvijas Republikas Saeima
(Rechtssache C-598/20)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Satversmes tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: AS „Pilsētas zemes dienests“
Organ, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat: Latvijas Republikas Saeima
Vorlagefrage
Ist die in Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112/EG1 des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem für Umsätze der Vermietung von Grundstücken vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung dahin auszulegen, dass sie auf die Vermietung von Grundstücken im Fall der Zwangsvermietung anwendbar ist?
Falls Frage 1 bejaht wird, die Vermietung von Grundstücken im Fall der Zwangsvermietung also von der Mehrwertsteuer befreit ist: Widerspricht eine solche Befreiung dann, wenn in allen anderen Fällen die Vermietung von Grundstücken der Mehrwertsteuer unterliegt, nicht einem der Grundsätze der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, nämlich dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer?
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1 ABl. 2006, L 347, S. 1.