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Beschluss des Gerichts vom 21. Dezember 2023 – Broad Far (Hong Kong) und M21/Kommission

(Rechtssache T-791/22)1

(Nichtigkeitsklage – Öffentliche Gesundheit – Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerinnen: Broad Far (Hong Kong) Ltd (Wan Chai, Hongkong, China), M21 Srl (San Donato Milanese, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt F. Specchiale)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch H. van Vliet, D. Recchia und F. van Schaik als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragen die Klägerinnen zum einen die Nichtigerklärung oder die Nichtanwendung von Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. 2014, L 127, S. 1) und zum anderen die Nichtigerklärung der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 der Kommission vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/40 hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse (ABl. 2022, L 283, S. 4).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anträge der Französischen Republik, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union auf Zulassung zur Streithilfe haben sich erledigt.

Die Broad Far (Hong Kong) Ltd und die M21 Srl tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission mit Ausnahme der Kosten im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zulassung zur Streithilfe.

Broad Far (Hong Kong), M21, die Kommission, die Französische Republik, das Parlament und der Rat tragen jeweils ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zulassung zur Streithilfe.

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1     ABl. C 71 vom 27.2.2023.