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Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 2023 – Nieß/EUIPO – Terrasoverkapping-inkoop.nl (GARTENLÜX)

(Rechtssache T-754/22)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke GARTENLÜX – Älteres Unternehmenskennzeichen und älterer Handelsname GARTENLUX – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EU] 2017/1001 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Andrea Nieß (Kempen, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Erlenhardt)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch A. Ringelhann und D. Stoyanova-Valchanova als Bevollmächtigte)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Terrasoverkapping-inkoop.nl BV (Venlo, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwalt O. Möhring)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 16. September 2022 (Sache R 607/2022-2).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Andrea Nieß trägt neben ihren eigenen Kosten die der Terrasoverkapping-inkoop.nl BV entstandenen Kosten.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 24 vom 23.1.2023.