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Klage, eingereicht am 17. Februar 2015 – ZZ/Gemeinsames Unternehmen ECSEL

(Rechtssache F-29/15)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Vasileios A. Christianos)

Beklagter: Gemeinsames Unternehmen ECSEL

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger aufgrund der vom Beklagten im Rahmen der Erstellung seiner Beurteilung für das Jahr 2012 begangenen Rechtsverstöße entstanden sein soll

Anträge

Der Kläger beantragt,

das Gemeinsame Unternehmen ECSEL zum Ersatz des durch die Gesamtheit der in der Klageschrift angeführten Rechtsverstöße entstandenen immateriellen Schadens ist, durch Zahlung des Betrags von vierzigtausend Euro (40 000 Euro) zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Urteilsverkündung und bis zu seiner vollständigen Bezahlung an den Kläger zu verurteilen;

dem Gemeinsamen Unternehmen ECSEL die Kosten aufzuerlegen.