Klage, eingereicht am 17. Februar 2015 – ZZ/Gemeinsames Unternehmen ECSEL
(Rechtssache F-29/15)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Vasileios A. Christianos)
Beklagter: Gemeinsames Unternehmen ECSEL
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger aufgrund der vom Beklagten im Rahmen der Erstellung seiner Beurteilung für das Jahr 2012 begangenen Rechtsverstöße entstanden sein soll
Anträge
Der Kläger beantragt,
das Gemeinsame Unternehmen ECSEL zum Ersatz des durch die Gesamtheit der in der Klageschrift angeführten Rechtsverstöße entstandenen immateriellen Schadens ist, durch Zahlung des Betrags von vierzigtausend Euro (40 000 Euro) zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Urteilsverkündung und bis zu seiner vollständigen Bezahlung an den Kläger zu verurteilen;
dem Gemeinsamen Unternehmen ECSEL die Kosten aufzuerlegen.