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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Stuttgart (Deutschland) eingereicht am 17. Februar 2022 – TAP Portugal gegen Myflyright GmbH

(Rechtssache C-157/22)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Stuttgart

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: TAP Portugal

Berufungsbeklagte: Myflyright GmbH

Vorlagefrage

Ist Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 dahingehend auszulegen, dass ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, wenn ein Flug von einem Flughafen außerhalb der Basis des ausführenden Luftfahrtunternehmens annulliert wird, weil ein auf diesem Flug eingesetztes Besatzungsmitglied (hier: der Co-Pilot), welches die vorgeschriebenen regelmäßigen medizinischen Untersuchungen ohne Einschränkungen bestanden hat, kurz vor Flugantritt plötzlich und für das Luftfahrtunternehmen unvorhersehbar verstirbt oder so schwer erkrankt, dass es nicht in der Lage ist, den Flug durchzuführen?

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1     Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).