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Rechtsmittel, eingelegt am 26. Dezember 2023 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 18. Oktober 2023 in der Rechtssache T402/20, Zippo Manufacturing u. a./Kommission

(Rechtssache C811/23 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (vertreten durch G.D. Balan und M. Mataija als Bevollmächtigte)

Andere Parteien des Verfahrens: Zippo Manufacturing Co., Zippo GmbH und Zippo SAS

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

den Klägerinnen der ersten Instanz die Kosten des Rechtsmittels und der ersten Instanz aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin macht zwei Rechtsmittelgründe geltend.

Erstens habe das Gericht Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) und das Recht auf Anhörung als Teil des Rechts auf eine gute Verwaltung falsch ausgelegt. Das Gericht habe nämlich fehlerhaft entschieden, dass das Recht auf Anhörung der Klägerinnen der ersten Instanz verletzt worden sei, indem es die Voraussetzung in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta außer Acht gelassen habe, dass eine Maßnahme eine „individuelle Maßnahme“ sein müsse, da das Recht auf Anhörung sich nicht auf Maßnahmen mit allgemeiner Geltung erstrecke. Selbst wenn die Klägerinnen der ersten Instanz ein Recht auf Anhörung während des Verfahrens zum Erlass der angefochtenen Verordnung gehabt hätten, habe das Gericht schließlich fehlerhaft entschieden, dass ihnen dieses Recht durch die Anhörung der Öffentlichkeit nicht gewährt worden sei.1

Zweitens habe das Gericht ultra petita entschieden, als es die angefochtene Verordnung aufgehoben habe, „soweit sie die unter den KN‑Code 9613 80 00 fallenden Waren betrifft“, wohingegen mit der Klage nur begehrt worden sei, die Verordnung für nichtig zu erklären, „soweit diese Maßnahmen die Klägerinnen betreffen“.

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1 Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 der Kommission vom 6. April 2020 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. 2020, L 109, S. 10).