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Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 4. November 2020 – A

(Rechtssache C-577/20)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein hallinto-oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: A

Beteiligte: Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto

Vorlagefragen

Sind die im Vertrag über die Europäische Union garantierten Grundfreiheiten und die Richtlinie 2005/36/EG1 dahin auszulegen, dass die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats das Recht eines Antragstellers auf Ausübung eines reglementierten Berufs nach Art. 45 und 49 AEUV und der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang (insbesondere Urteil vom 7. Mai 1991, C-340/892 , Vlassopoulou, und Urteil vom 6. Oktober 2015, C-298/143 , Brouillard) zu beurteilen hat, obwohl in Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG die Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Berufs vereinheitlicht sein dürften, unter denen der Aufnahmemitgliedstaat die Berufsausübung einem Antragsteller zu gestatten hat, der einen Ausbildungsnachweis aus einem Staat hat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, der aber nicht die in dieser Vorschrift der Richtlinie aufgestellte Anforderung an die Ausübung des Berufs erfüllt?

Falls die erste Vorlagefrage bejaht wird: Steht das Unionsrecht – unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Rechtssache C-298/14, Brouillard (Rn. 55 des Urteils), zu den ausschließlichen Beurteilungskriterien für die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen – dem entgegen, dass die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats in einer Situation wie der im vorliegenden Verfahren in Rede stehenden ihre Bewertung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung auch auf andere als die vom Ausbildungsträger oder den Behörden des anderen Mitgliedstaats erlangten Auskünfte über den genaueren Inhalt und die Durchführungsweise der Ausbildung stützt?

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1     Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. 2005, L 255, S. 22).

2     Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 1991 (C-340/89, Irène Vlassopoulou gegen Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Baden-Württemberg, EU:C:1991:193).

3     Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2015 (C–298/14, Alain Laurent Brouillard/Jury du concours de recrutement de référendaires près la Cour de cassation, État belge EU:C:2015:652).