Language of document :

Klage, eingereicht am 6. August 2007 - Dittert / Kommission

(Rechtssache F-82/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Daniel Dittert (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und C. Cortese)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufzuheben, ihn im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 nach Besoldungsgruppe AD 9 und nicht nach Besoldungsgruppe AD 10 zu befördern, wie sie mit Entscheidung der Kommission vom 23. April 2007 über die Zurückweisung seiner Beschwerde Nr. R/132/07 bestätigt worden ist;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter auf Lebenszeit der Kommission, der mit Wirkung vom 1. April 2002 nach der alten Besoldungsgruppe A 7 befördert wurde, hätte am 30. April 2004 nach Besoldungsgruppe A 6 befördert werden können. Am 1. Mai 2004 änderte die Anstellungsbehörde die Besoldungsgruppe A 7 in der Personalakte des Klägers in die neue Besoldungsgruppe A*8 und begründete dies mit der "Reform der Laufbahnen vom 1. Mai 2004". Anschließend wurde die Besoldungsgruppe A*8 mit Wirkung ab 1. Mai 2006 in AD 8 umbenannt.

Der Kläger macht geltend, dass sowohl von den 2004 als auch von den 2005 oder 2006 nach dem Inkrafttreten der Änderungen des Statuts beförderten Beamten der alten Besoldungsgruppe A 7 ein Teil in der Besoldungsgruppe A*10/AD 10 ernannt worden sei, während der andere Teil, so auch der Kläger, in der Besoldungsgruppe A*9/AD 9 ernannt worden sei. Der Kläger rügt einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Anwartschaft auf eine Laufbahn.

____________