Language of document :

Klage, eingereicht am 17. November 2023 – Fondazione Save The Chickens/Kommission

(Rechtssache T1086/23)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Fondazione Save the Chickens ETS (Mailand, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt C. Ceriello)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Ungültigerklärung der Europäischen Bürgerinitiative „End The Slaughter Age“ (Schluss mit der Schlachtung von Tieren) wegen Nichterreichung des Quorums von einer Million Unterzeichnungen (Link: https://citizens-initiative.europa.eu/initiatives/details/2022/000003_de) für nichtig zu erklären und durch Durchführung einer Neuauszählung das Quorum von einer Million Unterzeichnungen für erreicht zu erklären und folglich die Europäische Bürgerinitiative „End the Slaughter Age“ für gültig zu erklären;

hilfsweise die Kommission zur Neuauszählung der Unterzeichnungen zu verpflichten und dabei Unterzeichnungen auf Papier in jeder Form oder mit dem von den Organisatoren berichteten bloßen Unterzeichnungswillen für gültig zu erklären;

höchst hilfsweise unter Berücksichtigung des Stands der gesammelten Unterzeichnungen sowie der wiederholten und andauernden Störungen des Portals während des Jahres, in dem die Unterzeichnungen gesammelt wurden, die Fristen für die Sammlung der Unterzeichnungen wieder zu eröffnen, indem die Sammlung von Unterzeichnungen im Internet um 30 weitere Tage verlängert wird, damit diejenigen, die sich gegenüber den Organisatoren zur Unterzeichnung bereit erklärt haben, diesen Vorgang im Internet abschließen können.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

Erstens seien nicht alle Unterzeichnungen auf Papier, wie sie auch in der Zusammenfassung in der Klageschrift angeführt worden seien, korrekt ausgezählt worden. Der Unterzeichnungswille, sowohl im Internet als auch in „analoger“ Form, könne auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck gebracht werden, nicht nur durch Verbände, die sich als Träger verschiedener Interessen darstellten, sondern auch durch den ausdrücklichen Unterzeichnungswillen von Bürgern.

Zweitens habe das offizielle Portal der Kommission für das Sammeln von Unterzeichnungen zu jener Zeit technische Probleme aufgewiesen, so dass die Bürger nicht hätten unterzeichnen können, insbesondere an den Wochenenden, an denen derartige Unterzeichnungen der Bürger stets wahrscheinlicher gewesen seien. Damit sei das Recht auf ein ganzes Jahr für die Unterzeichnung im Internet verletzt worden, da die von der Kommission gewährte Verlängerung um einen einzigen Tag für die Sammlung von Unterzeichnungen nicht als ausreichend angesehen werden könne.

____________