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Klage, eingereicht am 15. Dezember 2023 – deluxe holding/EUIPO – Piffany Copenhagen (Elektrische Kerzen)

(Rechtssache T-1158/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: deluxe holding ApS (Kolding, Dänemark) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Løje)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Piffany Copenhagen ApS (Helsinge, Dänemark)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Klägerin

Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 7 745 252-0001 (Elektrische Kerzen)

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Oktober 2023 in der Sache R 810/2022-3

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

hilfsweise, die Sache zur erneuten Prüfung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;

Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;

Fehlerhafte Feststellung in Bezug auf das Vorliegen allgemein bekannter Tatsachen;

Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.

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