Klage, eingereicht am 15. Dezember 2023 – deluxe holding/EUIPO – Piffany Copenhagen (Elektrische Kerzen)
(Rechtssache T-1158/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: deluxe holding ApS (Kolding, Dänemark) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Løje)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Piffany Copenhagen ApS (Helsinge, Dänemark)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Klägerin
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 7 745 252-0001 (Elektrische Kerzen)
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Oktober 2023 in der Sache R 810/2022-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
hilfsweise, die Sache zur erneuten Prüfung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;
Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;
Fehlerhafte Feststellung in Bezug auf das Vorliegen allgemein bekannter Tatsachen;
Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.
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