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Urteil des Gerichts vom 20. März 2012 - Kurrer u. a./Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-441/10 P bis T-443/10 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung - Art. 5 Abs. 4 des Anhangs XIII des Statuts - Grundsatz der Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Christian Kurrer (Watermael-Boitsfort, Belgien) (Rechtssache T-441/10 P), Salvatore Magazzu (Brüssel, Belgien) (Rechtssache T-442/10 P) und Stefano Sotgia (Dublin, Irland) (Rechtssache T-443/10 P) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: J. Currall) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen und M. Simm)

Gegenstand

Drei Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2010, Magazzu/Kommission (F-126/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), Sotgia/Kommission (F-130/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) und Kurrer/Kommission (F-139/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieser Urteile

Tenor

Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

Christian Kurrer, Salvatore Magazzu und Stefano Sotgia tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 328 vom 4.12.2010.