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Rechtsmittel, eingelegt am 20. September 2010 von Salvatore Magazzu gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 8. Juli 2010 in der Rechtssache F-126/06, Magazzu/Kommission

(Rechtssache T-442/10 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Salvatore Magazzu (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil in der Rechtssache F-126/06, Salvatore Magazzu/Europäische Kommission, aufzuheben;

den Teil der Entscheidung vom 13. Dezember 2005 aufzuheben, in dem er mit Wirkung vom 1. Januar 2006 als Beamter auf Probe der Besoldungsgruppe A*6, Dienstaltersstufe 2, eingestuft worden ist;

die Rechtssache zur Entscheidung an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen;

der Kommission die Kosten einschließlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die vom Rechtsmittelführer vorgetragenen Rechtsmittelgründe und wesentlichen Argumente stimmen weitgehend mit dem Vorbringen im Rahmen der Rechtssache T-441/10 P, Kurrer/Kommission, überein oder ähneln diesem.

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