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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Christian van der Haegen gegen den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, eingereicht am 24. Mai 2004

(Rechtssache T-189/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Christian van der Haegen, wohnhaft in Brüssel, hat am 24. Mai 2004 eine Klage gegen den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das interne Auswahlverfahren CESE/C/02/03, ihn nicht zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens zuzulassen, aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

In der Bekanntgabe des betreffenden Auswahlverfahrens sei als Zulassungsvoraussetzung u. a. vorgesehen gewesen, dass jeder Bewerber fünf Jahre Berufserfahrung bei den Gemeinschaftseinrichtungen nachweise, davon mindestens vier Jahre innerhalb des Wirtschafts- und Sozialausschusses und/oder des Ausschusses der Regionen. Für den ersten Teilbereich des Auswahlverfahrens, für den sich der Kläger beworben habe, sei in der Bekanntgabe zusätzlich verlangt worden, dass drei Jahre der gesamten Berufserfahrung einen Zusammenhang mit der Art der Aufgaben dieses Teilbereichs aufwiesen.

Der Kläger, der eine umfangreiche und vielfältige Berufserfahrung bei verschiedenen europäischen Einrichtungen geltend macht, stützt seine Klage darauf, dass die Bekanntgabe des Auswahlverfahrens rechtswidrig sei und gegen Artikel 27 des Statuts sowie gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung verstoße, da die Voraussetzung einer nur innerhalb des Wirtschafts- und Sozialausschusses und/oder des Ausschusses der Regionen erworbenen Berufserfahrung unter Ausschluss der anderen europäischen Einrichtungen durch nichts gerechtfertigt sei.

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