Urteil des Gerichts erster Instanz vom 4. Oktober 2006 - Freixenet / HABM (Form einer Flasche in Mattweiß)
(Gemeinschaftsmarke - Form einer Flasche in Mattweiß - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Fehlende Unterscheidungskraft - Verletzung der Rechte der Verteidigung - Artikel 73 der Verordnung Nr. 40/94)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Freixenet S.A. (Sant Sadurní d'Anoia, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. de Visscher, E. Cornu, É. De Gryse und D. Moreau)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: I. de Medrano Caballero)
Gegenstand der Rechtssache
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2004 (Sache R 97/2001-4) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in der Form einer Flasche in Mattweiß
Tenor des Urteils
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Februar 2004 (Sache R 97/2001-4) wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.
____________1 - ABl. C 201 vom 7.8.2004.