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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. September 2006 - MIP Metro / HABM - TESCO STORES (METRO)

(Rechtssache T-191/04)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Bildmarke mit dem Wortbestandteil METRO - Ältere nationale Wortmarke METRO - Ablauf der älteren nationalen Marke)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: MIP Metro (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Kaase)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht: Tesco Stores Ltd (Cheshunt, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, barrister)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. März 2004 (Sache R 486/2003-1), betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG und der Tesco Stores Ltd.

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. März 2004 (Sache R 486/2003-1) wird aufgehoben.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.

Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 201 vom 7.8.2004.