Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. September 2006 - MIP Metro / HABM - TESCO STORES (METRO)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Bildmarke mit dem Wortbestandteil METRO - Ältere nationale Wortmarke METRO - Ablauf der älteren nationalen Marke)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: MIP Metro (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Kaase)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht: Tesco Stores Ltd (Cheshunt, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, barrister)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. März 2004 (Sache R 486/2003-1), betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG und der Tesco Stores Ltd.
Tenor des Urteils
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. März 2004 (Sache R 486/2003-1) wird aufgehoben.
Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.
Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 201 vom 7.8.2004.