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Klage, eingereicht am 8. April 2010 - Barilla/HABM - Brauerei Schlösser (ALIXIR)

(Rechtssache T-157/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Barilla G. e R. Fratelli SpA (Parma, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Colmano, G. Sironi und A. Vanzetti)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Brauerei Schlösser GmbH (Düsseldorf, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Januar 2010 in der Sache R 820/2009-2 aufzuheben;

den Widerspruch der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer gegen die Anmeldung der betreffenden Gemeinschaftsmarke zurückzuweisen;

hilfsweise die Rechtssache an den Beklagten zurückzuverweisen, damit er den Widerspruch zurückweist;

dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ALIXIR" für Waren u. a. der Klasse 32.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Wortmarke "Elixeer" für Waren der Klasse 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass Verwechslungsgefahr zwischen den betroffenen Marken bestehe.

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