Klage, eingereicht am 5. April 2012 - Sweet Tec/HABM (Form eines Ovals)
(Rechtssache T-156/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Sweet Tec GmbH (Boizenburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Nägele)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angegriffene Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Januar 2012 in dem Beschwerdeverfahren R 542/2011-1 betreffend die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 554 171 aufzuheben;
dem HABM die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Marke, die die Form eines Ovals darstellt, für Waren der Klassen 16 und 30 (Anmeldung Nr. 9 554 171).
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da die angemeldete Marke unterscheidungskräftig und für die verfahrensgegenständlichen Waren nicht beschreibend sei.
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