Language of document : ECLI:EU:T:2014:36





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 29. Januar 2014 – European Dynamics Belgium u. a./EMA

(Rechtssache T‑158/12)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung externer Dienstleistungen für Softwareanwendungen – Entscheidung, das Angebot eines Bieters für die Zwecke eines Ausfall-Vertrags auf den zweiten Platz zu setzen – Vergabekriterien – Hinzufügung eines in den Vertragsunterlagen nicht vorgesehenen Vergabekriteriums – Bewertung eines Auswahlkriteriums im Stadium der Vergabe – Transparenz“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Rn. 18)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter und des Grundsatzes der Transparenz – Spätere Festsetzung der Gewichtungskoeffizienten für die Unterkriterien der in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung vorgesehenen Zuschlagskriterien durch den öffentlichen Auftraggeber – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138 Abs. 1, 2 und 3) (vgl. Rn. 19-22)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien – Bewertung der Fähigkeit der Bewerber, die spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen – Zuschlagskriterien – Vergleichende Bewertung der besonderen Merkmale und Vorzüge der einzelnen Angebote – Anwendung eines Kriteriums zur Bewertung der Eignung der Bewerber, einen Auftrag auszuführen, in der Phase der Zuschlagserteilung – Unzulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 1 und 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138 Abs. 2) (vgl. Rn. 37-43, 52)

4.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Bewertung der Angebote auf der Grundlage ihres Inhalts und nicht ausgehend von einer früheren Erfahrung mit demselben öffentlichen Auftraggeber (vgl. Rn. 56, 57)

5.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Notwendigkeit, die Chancengleichheit sicherzustellen und den Transparenzgrundsatz einzuhalten – Bedeutung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1) (vgl. Rn. 59-62)

6.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Wahl durch den öffentlichen Auftraggeber – Nicht ausschließlich quantitative Kriterien – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 1 und 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 63, 64, 71)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der im Rahmen der Ausschreibung EMA/2011/17/ICT betreffend die Erbringung externer Dienstleistungen für Softwareanwendungen ergangenen Entscheidung EMA/67882/2012 der EMA vom 31. Januar 2012, das Angebot der Klägerinnen für einen Rahmenvertrag auf den zweiten Platz zu setzen, sowie auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die European Dynamics Belgium SA, die European Dynamics Luxembourg SA, die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE und die European Dynamics UK Ltd tragen die Kosten.