Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 29. Januar 2014 – European Dynamics Belgium u. a./EMA
(Rechtssache T‑158/12)
„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung externer Dienstleistungen für Softwareanwendungen – Entscheidung, das Angebot eines Bieters für die Zwecke eines Ausfall-Vertrags auf den zweiten Platz zu setzen – Vergabekriterien – Hinzufügung eines in den Vertragsunterlagen nicht vorgesehenen Vergabekriteriums – Bewertung eines Auswahlkriteriums im Stadium der Vergabe – Transparenz“
1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Rn. 18)
2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter und des Grundsatzes der Transparenz – Spätere Festsetzung der Gewichtungskoeffizienten für die Unterkriterien der in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung vorgesehenen Zuschlagskriterien durch den öffentlichen Auftraggeber – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138 Abs. 1, 2 und 3) (vgl. Rn. 19-22)
3. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien – Bewertung der Fähigkeit der Bewerber, die spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen – Zuschlagskriterien – Vergleichende Bewertung der besonderen Merkmale und Vorzüge der einzelnen Angebote – Anwendung eines Kriteriums zur Bewertung der Eignung der Bewerber, einen Auftrag auszuführen, in der Phase der Zuschlagserteilung – Unzulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 1 und 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138 Abs. 2) (vgl. Rn. 37-43, 52)
4. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Bewertung der Angebote auf der Grundlage ihres Inhalts und nicht ausgehend von einer früheren Erfahrung mit demselben öffentlichen Auftraggeber (vgl. Rn. 56, 57)
5. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Notwendigkeit, die Chancengleichheit sicherzustellen und den Transparenzgrundsatz einzuhalten – Bedeutung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1) (vgl. Rn. 59-62)
6. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Wahl durch den öffentlichen Auftraggeber – Nicht ausschließlich quantitative Kriterien – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97 Abs. 1 und 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 63, 64, 71)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der im Rahmen der Ausschreibung EMA/2011/17/ICT betreffend die Erbringung externer Dienstleistungen für Softwareanwendungen ergangenen Entscheidung EMA/67882/2012 der EMA vom 31. Januar 2012, das Angebot der Klägerinnen für einen Rahmenvertrag auf den zweiten Platz zu setzen, sowie auf Schadensersatz |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die European Dynamics Belgium SA, die European Dynamics Luxembourg SA, die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE und die European Dynamics UK Ltd tragen die Kosten. |