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Beschluss des Gerichts vom 14. September 2011 - Regione Puglia/Kommission

(Rechtssache T-223/10)1

(EFRE - Kürzung eines Zuschusses - Rücknahme der angefochtenen Belastungsanzeige - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Regione Puglia (Bari, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Brunelli und A. Aloia)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Prete und A. Steiblytė)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Belastungsanzeige Nr. 3241001630 vom 26. Februar 2010 betreffend die Entscheidung C (2009) 10350 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über die Kürzung des Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der in Anwendung der Entscheidung C (2000) 2349 der Kommission vom 8. August 2000 über die Genehmigung des Operativen Programms POR Puglia für den Zeitraum 2000 bis 2006 im Hinblick auf das Ziel 1 gewährt worden war

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt die ihr durch das vorliegende Verfahren entstandenen Kosten; die Regione Puglia trägt die durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 179 vom 3.7.2010.