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Klage, eingereicht am 30. August 2010 - Rubinetterie Teorema/ Kommission

(Rechtssache T-370/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Rubinetterie Teorema SpA (Flero [Brescia], Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Cavani, M. Di Muro, P. Preda)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss K(2010) 4185 endg. vom 23. Juni 2010 für nichtig zu erklären;

hilfsweise, eine symbolische Geldbuße aufzuerlegen;

äußerst hilfsweise, die Höhe der im Beschluss verhängten Geldbuße erheblich herabzusetzen, soweit es dem Gericht angemessen erscheint;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Im vorliegenden Verfahren wird derselbe Beschluss angefochten wie in der Rechtssache T-368/10, Rubinetteria Cisal/Kommission.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind denen in jener Rechtssache geltend gemachten ähnlich.

Die Klägerin macht insbesondere geltend:

Verstoß gegen ihr Verteidigungsrecht und folglich Ungültigkeit des Beschlusses wegen

verspäteter Mitteilung der Vorwürfe der Kommission an sie,

Kostenpflichtigkeit des Zugangs zu den Akten und Fehlen einer angemessenen Fristverlängerung;

Nichtvorliegen einer Übereinkunft, die eine Behinderung, Beschränkung oder Verfälschung des freien Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt habe, und/oder keine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Handels sowie

falsche Würdigung des Beweismaterials hinsichtlich der Beteiligung von Teorema an den Treffen von Euroitalia.

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