Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2012 - Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma (Darstellung eines Rechtecks mit Elefanten)
(Rechtssache T-424/10)
(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren -Gemeinschaftsbildmarke, die Elefanten in einem Rechteck darstellt - Ältere internationale und nationale Bildmarken, die einen Elefanten darstellen, und ältere nationale Wortmarke elefanten - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Kennzeichnungskraft der älteren Marken)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Dosenbach-Ochsner AG Schuhe und Sport (Dietikon, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Rauscher)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Mannucci)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Sisma SpA (Mantua, Italien) (Prozessbevollmächtigter: F. Caricato, avvocato)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juli 2010 (Sache R 1638/2008-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Dosenbach-Ochsner AG Schuhe und Sport und der Sisma SpA
Tenor
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. Juli 2010 (Sache R 1638/2008-4) wird aufgehoben.
Das HABM trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der Dosenbach-Ochsner AG Schuhe und Sport.
Die Sisma SpA trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 317 vom 20.11.2010.