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Vorabentscheidungsersuchen der Administratīvā apgabaltiesa (Lettland), eingereicht am 4. Oktober 2023 – AS Tallinna Kaubamaja Grupp, AS KIA Auto/Konkurences padome

(Rechtssache C-606/23, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Administratīvā apgabaltiesa

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: AS Tallinna Kaubamaja Grupp, AS KIA Auto

Beklagte: Konkurences padome

Vorlagefragen

Muss die Wettbewerbsbehörde nach Art. 101 Abs. 1 AEUV das Vorliegen tatsächlicher und konkreter wettbewerbsbeschränkender Auswirkungen (actual/real restrictive effects on competition) nachweisen, um eine verbotene Vereinbarung zu beurteilen, die Beschränkungen der Gewährleistung für Kraftfahrzeuge vorsieht, durch die die Fahrzeughalter verpflichtet oder veranlasst werden, die Instandsetzung und Wartung ihres Fahrzeugs nur durch zugelassene Vertreter des Kraftfahrzeugherstellers durchführen zu lassen und bei der regelmäßigen Wartung die Originalteile des Kraftfahrzeugherstellers zu verwenden, damit die Gewährleistungspflicht für das Kraftfahrzeug bestehen bleibt?

Genügt es nach Art. 101 Abs. 1 AEUV für die Beurteilung der in der ersten Vorlagefrage genannten Vereinbarung, dass die Wettbewerbsbehörde nur das Vorliegen potenzieller wettbewerbsbeschränkender Auswirkungen (potential restrictive effects on competition) nachweist?

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