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Klage, eingereicht am 30. Juli 2013 – Mayaleh/Rat

(Rechtssache T-408/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Adib Mayaleh (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Karouni und C. Dumont)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Kläger beantragt,

für nichtig zu erklären:

den Beschluss 2013/255/GASP vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien, soweit er Herrn Adib Mayaleh betrifft;

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 363/2013 vom 22. April 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien, berichtigt am 9. Mai 2013, soweit sie Herrn Adib Mayaleh betrifft;

dem Rat der Europäischen Union nach den Art. 87 und 91 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger sechs Klagegründe geltend, die im Wesentlichen gleich oder ähnlich sind wie der erste, zweite, dritte, fünfte, sechste und siebte Klagegrund, die im Rahmen der Rechtssache T-383/11, Makhlouf/Rat1 geltend gemacht wurden.

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1 ABl. 2011, C 282, S. 30.