Language of document : ECLI:EU:T:2014:871





Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 30. September 2014 –
Bitiqi u. a./Kommission u. a.

(Rechtssache T‑410/13)

„Nichtigkeitsklage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Eulex Kosovo) – Vertragsbedienstete – Entscheidungen des Missionsleiters, Arbeitsverträge nicht zu verlängern – Offensichtliche Unzuständigkeit“

Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (Art. 256 AEUV, 263 AEUV, 272 AEUV und 274 AEUV) (vgl. Rn. 26-28, 36, 37)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Eulex Kosovo) vom 27. Mai und 2. Juli 2013, die Arbeitsverträge der Kläger nicht zu verlängern

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Burim Bitiqi, Frau Arlinda Gjebrea, Frau Anna Gorska, Herr Agim Hajdini, Frau Josefa Martínez Estéve, Herr Denis Vasile Miron, Herr James Nicholls, Frau Zornitsa Popova Glodzhani, Herr Andrei Mihai Popovici und Frau Amaia San José Ortiz tragen ihre eigenen Kosten und werden verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und von Eulex Kosovo zu tragen.

3.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.