Klage, eingereicht am 2. Februar 2022 – Granini France/EUIPO - Pichler (Joro)
(Rechtssache T-68/22)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Granini France (Mâcon, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Wachsmuth)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Josef Pichler (St. Leonhard/Passeier, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Joro – Anmeldung Nr. 18 136 261
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. November 2021 in der Sache R 2336/2020-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
Die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 19. November 2020 aufgehoben wird, soweit damit der Widerspruch hinsichtlich der Waren
Ginseng-Likör; Japanischer Likör aromatisiert mit Umeextrakten; Likör aus rotem Ginseng; Liköre aus Gerstenschrot; Mit japanischen Pflaumenextrakten aromatisierter Tonic-Likör [Umeshu]; Alkoholische Cocktailmischungen; Alkoholische Cocktails mit Milch; Alkoholische Cocktails mit gekühlter Gelatine; Alkoholische Fruchtcocktail-Getränke; Alkoholische Fruchtgetränke; Alkoholische Getränke auf Teebasis; Alkoholische Mischgetränke, ausgenommen Biermischgetränke; Alkoholische Mixgetränke; Aperitifs; Japanische süße Weine mit Extrakten aus Ginseng und Chinarinde; Wein aus schwarzer Himbeere [Bokbunjaju]; Alkoholhaltige Getränke mit Fruchtgehalt; Bowlen [Getränke]; Alkoholhaltige Fruchtextrakte
zurückgewiesen wurde und dass die Unionsmarkenanmeldung Nr. 18 136 261 auch für diese Waren zurückgewiesen wird;
hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
____________