Urteil des Gerichts vom 24. Mai 2023 – Granini France/EUIPO – Pichler (Joro)
(Rechtssache T-68/22)1
(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Joro – Ältere nationale Wortmarke JOKO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Granini France (Mâcon, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Wachsmuth)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch T. Klee und D. Gája als Bevollmächtigte)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelfer vor dem Gericht: Josef Pichler (St. Leonhard in Passeier [San Leonardo in Passiria], Italien)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin, Granini France, die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 8. November 2021 (Sache R 2336/2020 1).
Tenor
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 8. November 2021 (Sache R 2336/2020-1) wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das EUIPO trägt die Kosten.
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1 ABl. C 128 vom 21.3.2022.