Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2023 –
Granini France/EUIPO – Pichler (Joro)
Rechtssache T‑68/22(1)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke Joro – Ältere nationale Wortmarke JOKO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 14)
2. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 15)
3. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken Joro und JOKO
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 21-23, 25-28, 33)
4. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – In Flaschen abgefüllte Wasser oder Mineralwässer – Alkoholische Getränke
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 24)
5. Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage bei den Unionsgerichten – Befugnis des Gerichts zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung – Grenzen
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 72 Abs. 2 und 3)
(vgl. Rn. 32)
Tenor
1. | | Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 8. November 2021 (Sache R 2336/2020-1) wird aufgehoben. |
2. | | Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. | | Das EUIPO trägt die Kosten. |