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Klage, eingereicht am 31. Juli 2012 - Globosat Programadora/HABM - Sport TV Portugal (SPORT TV INTERNACIONAL)

(Rechtssache T-348/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Globosat Programadora Ltda (Rio de Janeiro, Brasilien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Micallef)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sport TV Portugal, SA (Lissabon, Portugal)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Mai 2012 in der Sache R 2079/2010-4 aufzuheben;

alle gegen die Klägerin ergangenen Kostenentscheidungen des Amtes aufzuheben und diesem die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "SPORT TV INTERNACIONAL" für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 41 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6915094.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene portugiesische Bildmarke "SPORTV" (Nr. 329507) für Dienstleistungen der Klassen 38 und 41.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates und gegen Regel 22 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission.

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