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Urteil des Gerichts vom 21. Mai 2014 – Mocová/Kommission

(Rechtssache T-347/12 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Befristeter Vertrag – Entscheidung, den Vertrag nicht zu verlängern – Zurückweisung der Beschwerde – Begründungspflicht – Entscheidungsgrund, der die Zurückweisung der Beschwerde trägt)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Dana Mocová (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. de Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012, Mocová/Kommission (F-41/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Frau Dana Mocová trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 86 vom 23.3.2013.