Urteil des Gerichts vom 21. Mai 2014 – Mocová/Kommission
(Rechtssache T-347/12 P)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Befristeter Vertrag – Entscheidung, den Vertrag nicht zu verlängern – Zurückweisung der Beschwerde – Begründungspflicht – Entscheidungsgrund, der die Zurückweisung der Beschwerde trägt)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Dana Mocová (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. de Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012, Mocová/Kommission (F-41/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Frau Dana Mocová trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.
____________1 ABl. C 86 vom 23.3.2013.