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Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Craiova (Rumänien), eingereicht am 14. Juli 2021 – RS

(Rechtssache C-430/21)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Curtea de Apel Craiova

Partei des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführer: RS

Vorlagefragen

Steht der in Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 2 EUV und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit einer nationalen Bestimmung wie Art. 148 Abs. 2 der Verfassung Rumäniens in ihrer Auslegung durch die Curtea Constituțională (Verfassungsgerichtshof, Rumänien) in der Entscheidung Nr. 390/2021 entgegen, wonach die nationalen Gerichte nicht befugt sind, die Vereinbarkeit einer nationalen Bestimmung, die durch eine Entscheidung der Curtea Constituțională für verfassungsgemäß erklärt wurde, mit den Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union zu prüfen?

Steht der in Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 2 EUV und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit einer nationalen Bestimmung wie Art. 99 Buchst. ș des Gesetzes Nr. 303/2004 über die Stellung von Richtern und Staatsanwälten entgegen, die es zulässt, dass gegen einen Richter wegen Nichtbeachtung einer Entscheidung der Curtea Constituțională (Verfassungsgerichtshof) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Disziplinarstrafen verhängt werden, wenn er über den Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber den Erwägungen einer Entscheidung der Curtea Constituțională zu entscheiden hat, und die dem Richter die Möglichkeit nimmt, ein Urteil des Gerichtshofs anzuwenden, das er für vorrangig hält?

Steht der in Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 2 EUV und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nationalen Gerichtspraktiken entgegen, die es dem Richter unter Androhung disziplinarischer Folgen verbieten, die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Strafverfahren wie der Beschwerde hinsichtlich der angemessenen Dauer des Strafverfahrens nach Art. 4881 der rumänischen Strafprozessordnung anzuwenden?

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