Language of document :

Klage, eingereicht am 6. September 2010 - Preparados Alimenticios/HABM - Rila Feinkost-Importe (Jambo Afrika)

(Rechtssache T-377/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Preparados Alimenticios, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Pellisé Urquiza)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Rila Feinkost-Importe GmbH & Co. KG (Stemwede-Levern, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Juni 2010 in der Sache R 1144/2009-1 aufzuheben;

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

festzustellen, dass die angefochtene Gemeinschaftsmarkenanmeldung zurückzuweisen ist.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Jambo Afrika" für Waren der Klassen 29, 30 und 33.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Spanien eingetragene Bildmarken Nrn. 2573221, 2573219 und 2573216 "JUMBO" für Waren der Klassen 29 und 30, Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2217404 der Bildmarke "JUMBO CUBE" für Waren der Klasse 29, Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2412823 der Bildmarke "JUMBO MARINADE" für Waren der Klassen 29 und 30, Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2413391 der Bildmarke "JUMBO NOKKOS" für Waren der Klassen 29 und 30, Gemeinschaftsmarkeneintragungen Nrn. 2413581, 2423275, 2970754, 3246139, 3754462 und 4088761 der Bildmarke "JUMBO" für Waren der Klassen 29 und 30.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für einen Teil der angefochtenen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer die Verwechslungsgefahr zu Unrecht ausgeschlossen habe.

____________