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Amtsblattmitteilung

 

Urteil des Gerichts erster Instanz

19. März 2003

in den verbundenen Rechtssachen T-188/01, T-189/01 und T-190/01: Vassilios Tsarnavas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte ( Zulässigkeit ( Beförderung ( Abwägung der Verdienste der Beamten verschiedener Dienststellen)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In den verbundenen Rechtssachen T-188/01, T-189/01 und T-190/01, Vassilios Tsarnavas, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: D. Martin), wegen Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, den Kläger in den Beförderungsjahren 1998, 1999 und 2000 nicht zu befördern, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten B. Vesterdorf sowie der Richter R. M. Moura Ramos und H. Legal ( Kanzler: B. Pastor, Hilfskanzlerin ( am 19. März 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Entscheidung der Kommission, den Kläger in den Beförderungsjahren 1998 und 1999 nicht zu befördern, wird aufgehoben.

2.Die Klage in der Rechtssache T-190/01 wird als unzulässig abgewiesen.

3.In den Rechtssachen T-188/01 und T-189/01 trägt die Kommission die Kosten des Verfahrens.

4.In der Rechtssache T-190/01 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.

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1 - (ABl. C 317 vom 10.11.2001 und C 303 vom 27.10.2001.