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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 7. Juni 2007 - IMS / Kommission

(Rechtssache T-346/06 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Richtlinie 98/37/EG - Zulässigkeit - Fumus boni juris - Dringlichkeit - Interessenabwägung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Antragstellerin: Industria Masetto Schio Srl. (Schio, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Colonna und T. Romolotti)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Zadra und D. Lawunmi)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Stellungnahme C(2006)3914 der Kommission vom 6. Dezember 2006 zu einem von den französischen Behörden erlassenen Verbot bestimmter mechanischer Pressen der Marke IMS

Tenor

Der Vollzug der Stellungnahme C(2006) 3914 der Kommission vom 6. Dezember 2006 zu einem von den französischen Behörden erlassenen Verbot bestimmter mechanischer Pressen der Marke IMS wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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