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Beschluss des Gerichts vom 20. November 2012 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-491/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dauer des Verfahrens zur Feststellung einer dauernden Teilinvalidität - Schaden, der dem Rechtsmittelführer entstanden sein soll - Erstattung von Kosten, die vermeidbar gewesen wären - Abweisung der Klage als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend - Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Bernardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Del Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 30. Juni 2011, Marcuccio/Kommission (F-14/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen dieses Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 331 vom 12.11.2011.