Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil Pontevedra (Spanien), eingereicht am 11. Februar 2010 - Aurora Sousa Rodríguez u. a./Air France SA

(Rechtssache C-83/10)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de lo Mercantil Pontevedra

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Aurora Sousa Rodríguez, Yago López Sousa, Rodrigo Puga Lueiro, Luis Rodríguez González, María del Mar Pato Barreiro, Manuel López Alonso, Yaiza Pato Rodríguez

Beklagte: Air France SA

Vorlagefragen

Ist der in Art. 2 Buchst. i der Verordnung 261/2004/EG1 definierte Begriff der Annullierung ausschließlich im Sinne eines Unterbleibens des planmäßigen Abflugs eines Flugs auszulegen oder auch im Sinne eines jeglichen Umstands, der dazu führt, dass der gebuchte Flug zwar gestartet ist, aber seinen Zielort nicht erreicht, einschließlich der aus technischen Gründen erzwungenen Umkehr zum Ausgangsflughafen?

Ist der Begriff des weiter gehenden Schadensersatzes in Art. 12 der Verordnung dahin auszulegen, dass das nationale Gericht bei einer Annullierung auf Schadensersatz einschließlich des Ersatzes des immateriellen Schadens wegen einer Verletzung der Pflichten aus dem Luftbeförderungsvertrag nach den Kriterien der nationalen Bestimmungen und Rechtsprechung zur Vertragsverletzung erkennen kann, oder betrifft dieser Schadensersatz nur nachgewiesene Kosten, die den Passagieren entstanden sind und die das Beförderungsunternehmen nicht vollständig nach den Art. 8 und 9 der Verordnung Nr. 261/2004/EG ausgeglichen hat, ohne dass diese Bestimmungen geltend gemacht wurden, und sind diese beiden Begriffe des weiter gehenden Schadensersatzes miteinander vereinbar?

____________

1 - Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (Text von Bedeutung für den EWR) - Erklärung der Kommission (ABl. L 46, S. 1).