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Klage, eingereicht am 28. Dezember 2012 – ZZ/EUA

(Rechtssache F-162/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis und D. Abreu Caldas)

Beklagte: Europäische Umweltagentur

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nach einem Krankheitsurlaub nach dem Zeitpunkt, zu dem er nach den ärztlichen Gutachten arbeitsfähig gewesen sein soll, wiederzuverwenden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 20. September 2012 aufzuheben, mit der die zum Abschluss von Verträgen befugte Behörde die Beschwerde vom 21. Mai 2012 zurückgewiesen hat, die auf Rücknahme der Entscheidung vom 21. Februar 2012, ihn ab 24. Januar 2012 nach einem Krankheitsurlaub wiederzuverwenden, gerichtet war.

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.