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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy dla Warszawy – Śródmieścia w Warszawie (Polen), eingereicht am 1. Februar 2024 – Zwrotybankowe.pl sp. z o.o./Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A.

(Rechtssache C-80/24, Zwrotybankowe.pl)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Rejonowy dla Warszawy – Śródmieścia w Warszawie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Zwrotybankowe.pl sp. z o.o.

Beklagte: Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A.

Vorlagefragen

Ist Art. 22 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates1 dahin auszulegen, dass er Vorschriften des nationalen Rechts entgegensteht, die es einem Verbraucher ermöglichen, Rechte, die ihnen mit den zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften eingeräumt werden, an einen Dritten, der kein Verbraucher ist, abzutreten?

Sind Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen1 dahin auszulegen, dass die Pflicht des Gerichts, die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von Amts wegen zu prüfen, auch für eine Klausel in einem zwischen einem Verbraucher und einem Dritten geschlossenen Forderungsabtretungsvertrag gilt, wenn sich der Dritte in einem gerichtlichen Verfahren auf diesen Vertrag als Grundlage für seine Prozessführungsbefugnis gegenüber dem Unternehmer, der der ursprüngliche Vertragspartner des Verbrauchers war, beruft?

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1 ABl. 2008, L 133, S. 66.

1 ABl. 1993, L 95, S. 29.