Beschluss des Gerichts vom 27. Juni 2011 - Amecke Fruchtsaft/HABM - Uhse (69 Sex up)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Amecke Fruchtsaft GmbH & Co. KG (Menden, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kaase und J.-C. Plate)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Schäffner, dann S. Schäffner und B. Schmidt)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Beate Uhse Einzelhandels GmbH (Flensburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Berlit)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Januar 2010 (Sache R 612/2009-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Beate Uhse Einzelhandels GmbH und der Amecke Fruchtsaft GmbH & Co. KG
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 148 vom 5.6.2010.