Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 – TG/Kommission
(Rechtssache T-755/22)1
(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Soziale Sicherheit – Art. 72 des Statuts – Allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten – Ablehnung der Anerkennung als schwere Krankheit – Kriterien – Stellungnahme des Amtsarztes – Konkrete und ausführliche Prüfung – Haftung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: TG (vertreten durch Rechtsanwältin A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Bohr und L. Hohenecker als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV beantragt die Klägerin zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 11. März 2022, mit der die Anerkennung ihrer Krankheit als schwere Krankheit abgelehnt wurde, und zum anderen Ersatz des immateriellen Schadens, der ihr daraus entstanden sein soll.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
TG trägt die Kosten.
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1 ABl. C 24 vom 23.1.2023.