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Urteil des Gerichts vom 22. November 2023 – Galván Fernández-Guillén/SRB

(Rechtssache T-340/20)1

(Wirtschafts- und Währungsunion– Bankenunion – Einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Kreditinstitute und bestimmte Wertpapierfirmen [SRM] – Abwicklung der Banco Popular Español – Beschluss des SRB mit dem abgelehnt wird, den Anteilseignern und Gläubigern, die von den Abwicklungsmaßnahmen betroffen sind, Entschädigung zu gewähren – Eigentumsrecht – Verfahrensrechte – Bewertung einer unterschiedlichen Behandlung – Unabhängigkeit des Bewerters)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: José María Galván Fernández-Guillén (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Romero Rey und I. Salama Salama)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (vertreten durch M. Fernández Rupérez, A. Lapresta Bienz, L. Forestier und J. Rius Riu als Bevollmächtigte, im Beistand von Rechtsanwälten H.-G. Kamann, F. Louis, V. Del Pozo Espinosa de los Monteros und Rechtsanwältin L. Hesse)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Königreich Spanien (vertreten durch A. Gavela Llopis als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV beantragt der Kläger die Nichtigerklärung des Beschlusses SRB/EES/2020/52 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB)vom 17. März 2020, mit dem entschieden wird, ob den Anteilseignern und Gläubigern, die von den Abwicklungsmaßnahmen betreffend die Banco Popular Español S.A. betroffen sind, Entschädigung gewährt werden muss, für nichtig zu erklären.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr José María Galván Fernández-Guillén trägt seine eigenen Kosten sowie die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) entstandenen Kosten

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 247 vom 27.7.2020.