Amtsblattmitteilung
BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 26. Mai 2005
in der Rechtssache T-377/04: Bart Nijs gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften1 (Beamte - Beförderungsjahr 2003 - Entscheidung über die Nichtbeförderung - Anfechtungsklage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Identität von Gegenstand und Grund - Beschwerdefrist - Offensichtliche Unzulässigkeit)
(Verfahrenssprache: Französisch)
In der Rechtssache T-377/04, Bart Nijs, Beamter des Rechnungshofes der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Bereldange (Luxemburg), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und M. Bavendamm, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofes der Europäischen Gemeinschaften, den Kläger im Beförderungsjahr 2003 nicht nach Besoldungsgruppe LA 5 zu befördern, hat das Gericht (Zweite Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. Pirrung sowie des Richters A. W. H. Meij und der Richterin I. Pelikánová - Kanzler: H. Jung - am 26. Mai 2005 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 284 vom 20.11.2004.