Language of document : ECLI:EU:T:2006:369





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 30. November 2006 – Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission

(Rechtssache T-382/04)

„Zollunion − Reispapier aus Vietnam − Erlass der Einfuhrabgaben − Billigkeitsklausel − Artikel 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 − Irrtum der Zollbehörden − Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit − Grundsatz der Gleichbehandlung − Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung − Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“

Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften – Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 239) (vgl. Randnrn. 44-46, 70, 73-74, 92-94)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung REM 19/2002 der Kommission vom 17. Juni 2004, mit der festgestellt wird, dass der Erlass der Einfuhrabgaben in einem konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.