Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 30. November 2006 – Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission
(Rechtssache T-382/04)
„Zollunion − Reispapier aus Vietnam − Erlass der Einfuhrabgaben − Billigkeitsklausel − Artikel 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 − Irrtum der Zollbehörden − Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit − Grundsatz der Gleichbehandlung − Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung − Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“
Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften – Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 239) (vgl. Randnrn. 44-46, 70, 73-74, 92-94)
Gegenstand
| Nichtigerklärung der Entscheidung REM 19/2002 der Kommission vom 17. Juni 2004, mit der festgestellt wird, dass der Erlass der Einfuhrabgaben in einem konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. |